Gemeindekommission für Landschaft

Gemeindekommission für Landschaft der Gemeinde Prettau

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Die Gemeindekommission für Landschaft gibt unter dem Vorsitz jenes Mitgliedes, welches der Gemeinderat dazu bestimmt hat, eine begründete, nicht bindende Stellungnahme im Verfahren zur Erteilung der landschaftsrechtlichen Genehmigung im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde ab.

Eine bindende Stellungnahme dieser Kommission ist hingegen für die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen  Sonnenkollektoren in den vom DLH vom 8. April 2020, Nr. 13, (Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) vorgesehenen Fällen einzuholen.

Die Aufgaben und Befugnisse, die vom Gesetz und der Bauordnung der Gemeinde der Sektion Bauwesen der GKRL zugewiesen sind, werden von der Gemeindekommission für Landschaft wahrgenommen.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Dr. Hermes Vigna

Vorsitzender

Arch. Ursula Unterpertinger

Stellvertretende Vorsitzende

Mitglieder

Arch. Ursula Unterpertinger

Sachverständige für Baukultur

Dr. Hermes Vigna

Sachverständiger für Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften

Dr. Arch. Kurt Wiedenhofer

Sachverständiger für Landschaft, namhaftgemacht vom zuständigen Landesrat

Orte

Gemeinde Prettau

KIRCHDORF 84/A, 39030 PRETTAU

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 13.06.2024, 17:10 Uhr