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Sie befinden sich hier: Startseite > Gemeinde > Gemeindesekretär > Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll - genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 37 vom 22.12.2023
09.01.2024
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll (230 KB) - .PDF