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Ab 2025 dürfen nur Küchenabfälle in die Biotonne, keine Grünabfälle oder Kunststoffsäcke.
16.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 dürfen in der Biotonne nur noch Küchenabfälle entsorgt werden, keine Grünabfälle wie Gras oder Laub. Kunststoffsäcke, auch wenn sie als kompostierbar gekennzeichnet sind, dürfen nicht in die Biotonne. Die gesammelten Küchenabfälle werden in einer Anlage zu umweltfreundlichem Strom verarbeitet. Dies gilt für die Vergärungsanlage in Lana.
Zuletzt aktualisiert: 11.07.2025, 12:00 Uhr